
Wie wird Box 3 auf Ferienhäuser angewendet?
Was ist mit den Steuern?
In ein Ferienhaus zu investieren, ist lukrativ: Sie können die Immobilie selbst nutzen und profitieren sowohl von Mieteinnahmen als auch von einer möglichen Wertsteigerung. Doch was ist mit den Steuern?
Die Steuer- und Zollverwaltung erhebt einen sogenannten fiktiven Ertrag auf Ihr Vermögen in Box 3, wozu auch Ferienhäuser gehören, sofern Sie dort nicht dauerhaft wohnen. Dies wirft oft Fragen auf: Wie viel Steuern müssen Sie zahlen? Welche Auswirkungen hat ein Darlehen? Und wie verhält es sich im Vergleich zu Ersparnissen?
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, wie Box 3 funktioniert, welche Auswirkungen dies auf Ihr Ferienhaus hat und warum sich eine Investition oft als steuerlich vorteilhaft erweist. Mit klaren Beispielen, aktuellen Zahlen und cleveren Einblicken zur Reduzierung Ihrer Steuerlast.

Wie funktioniert Box 3 genau?
Wir erklären es Ihnen in 5 Schritten. Erfahren Sie hier mehr. ⤵︎
1. Wertberechnung zum 1. Januar
1. Wertberechnung zum 1. Januar
Der Wert Ihres Ferienhauses (in der Regel der WOZ-Wert oder Marktwert) wird zu anderen Vermögenswerten hinzugefügt, wie z. B.:
- Ersparnisse
- Aktien/Kapitalanlagen
- Sonstige Immobilien (z. B. weitere Wohnhäuser)
Davon ziehen Sie alle Schulden ab (die sich auf diese Vermögenswerte beziehen).
2. Freibetrag anwenden
2. Freibetrag anwenden
Jeder Steuerzahler hat im Jahr 2025 einen Freibetrag von 57.684 €. Werden Sie steuerlich gemeinsam mit einem Partner veranlagt? Dann haben Sie gemeinsam Anspruch auf einen Freibetrag von 115.368 €.
3. Berechnen Sie Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage
3. Berechnen Sie Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage
Ihr Gesamtvermögen in Box 3 wird durch den Wert Ihrer Besitztümer bestimmt, wie z. B. Ihr Ferienhaus, Ersparnisse und Investitionen. Ziehen Sie zunächst alle abzugsfähigen Schulden von diesem Betrag ab.
1. Bestimmen Sie Ihr Reinvermögen:
Ihr Gesamtvermögen abzüglich des Teils Ihrer Schulden, der über der Schuldenschwelle liegt, ist Ihr Reinvermögen. Die Schuldenschwelle im Jahr 2025 beträgt:
- 3.400 € ohne Partner
- 6.800 € mit Partner
2. Wenden Sie den Freibetrag an, um Ihr steuerpflichtiges Vermögen zu berechnen:
Ziehen Sie den Freibetrag von diesem Reinvermögen ab, um Ihr steuerpflichtiges Vermögen zu ermitteln. Für 2025 beträgt der Freibetrag 57.684 € pro Person (115.368 € mit Partner).
Zum Beispiel: Wenn Sie 350.000 € Vermögen ohne Schulden und 57.684 € Freibeträge haben, beläuft sich Ihr steuerpflichtiges Vermögen auf 292.316 €.
Beispiel ohne Partner
- Gesamtinvestitionen: 350.000 €
- Schulden: 100.000 €
- Schuldenschwelle: 3.400 €
- Abzugsfähige Schulden: 100.000 € – 3.400 € = 96.600 €
- Reinvermögen: 350.000 € – 96.600 € = 253.400 €
- Freibetrag 2025: 57.684 €
- Steuerliche Bemessungsgrundlage: 253.400 € – 57.684 € = 195.716 €
Sie zahlen Steuern auf 195.716 €, nicht auf die vollen 350.000 €, dank der abzugsfähigen Schulden und des Freibetrags.
4. Berechnung des fiktiven Ertrags
4. Berechnung des fiktiven Ertrags
Die Steuer- und Zollverwaltung erwartet, dass Sie einen bestimmten Ertrag aus Ihrem Vermögen erzielen, je nachdem, wie Ihr Vermögen verteilt ist auf:
-
Ersparnisse (1,44 % fiktiver Ertrag)
- Beispiel: Sie haben 350.000 € Ersparnisse
- Freibetrag 2025: 57.684 €
- Steuerpflichtiges Vermögen: 292.316 €
- Fiktiver Ertrag: 1,44 % von 292.316 € = 4.209 €
- Zu zahlende Steuer: 36 % von 4.209 € = 1.515 €
Sie zahlen also 1.515 € Steuern auf Ihre Ersparnisse in Box 3, obwohl Sie das Geld nur auf einem Sparkonto hatten, auf dem Sie kaum Zinsen verdient hätten.
-
Investitionen (5,88 % fiktiver Ertrag)
- Beispiel: Sie haben 350.000 € in Investitionen (z. B. Ferienhaus, Aktien, Krypto)
- Freibetrag 2025: 57.684 €
- Steuerpflichtiges Vermögen: 292.316 €
- Fiktiver Ertrag: 5,88 % von 292.316 € = 17.184 €
- Zu zahlende Steuer: 36 % von 17.184 € = 6.186 €
In diesem Fall zahlen Sie 6.186 € Steuern in Box 3.
-
Schulden (–2,62 %)
Beispiel: 250.000 € Investitionen + 100.000 € Schulden (Box 3 – 2025)
Schritt 1: Vermögen und Freibeträge
- Investitionen: 250.000 €
- Schulden: 100.000 €
- Freibetrag: 57.684 €
- Schuldenschwelle: 3.400 € (2025, ohne Partner)
- Abzugsfähige Schulden: 100.000 € – 3.400 € = 96.600 €
- Reinvermögen: 250.000 € – 96.600 € = 153.400 €
- Steuerpflichtiges Vermögen: 153.400 € – 57.684 € = 95.716 €
Schritt 2: Fiktiven Ertrag berechnen (geschätzt)
- Investitionen: 250.000 € → 5,88 % = 14.700 €
- Schulden: 96.600 € → –2,62 % = –2.531 €
- Gesamter fiktiver Ertrag = 14.700 € – 2.531 € = 12.169 €
Schritt 3: Zu zahlende Steuer
-
36 % von 12.169 € = 4.381 €
Fazit
Mit einem Ferienhaus im Wert von 250.000 € und 100.000 € Schulden würden Sie im Jahr 2025 ca. 4.381 € Vermögenssteuer in Box 3 zahlen.
Ohne die Schulden wären es über 5.000 € – Sie sparen also durch die Schulden rund 600 € an Steuern.
5. Steuerberechnung (36 % im Jahr 2025)
5. Steuerberechnung (36 % im Jahr 2025)
Auf den berechneten fiktiven Ertrag zahlen Sie 36 % Steuern.
Die Box-3-Steuer auf meine Ersparnisse ist viel niedriger. Lohnt es sich, in ein Ferienhaus zu investieren?
Warum eine Investition in ein Ferienhaus attraktiv sein kann – trotz Box-3-Steuer und Schulden
Es stimmt: Die Box-3-Steuer auf Ersparnisse ist mit einem fiktiven Ertrag von 1,44 Prozent im Jahr 2025 vergleichsweise niedrig. Aber die Frage ist: Was bringen Ihnen Ersparnisse? Oft nicht einmal einen Ausgleich der Inflation. Eine Ferienimmobilie generiert hingegen strukturelle Mieteinnahmen, die nicht in Box 3 besteuert werden. Sie kann langfristig im Wert steigen und bietet zusätzlich die Möglichkeit zur Eigennutzung im Urlaub.
Darüber hinaus kann ein Ferienhaus mit einem Darlehen (einer Box-3-Schuld) finanziert werden. Diese Schuld reduziert Ihr steuerpflichtiges Vermögen, was Ihre Steuerlast erheblich senken kann. Sie wandeln also Ihr Vermögen in einen Sachwert um, anstatt es durch Inflation schmälern zu lassen.
Ihr Vermögen intelligent einsetzen
Wenn Sie einen Teil Ihrer Ersparnisse in ein Ferienhaus investieren, wechseln Sie von renditeschwachen Ersparnissen zu einem Vermögenswert mit potenziell viel höheren Erträgen. Zudem nutzen Sie bei richtiger Finanzierung Schulden als Hebel, während Ihr steuerpflichtiges Kapital durch die Schulden, die Sie in Box 3 abziehen dürfen, sinkt.
Weniger Steuern, mehr Potenzial
Anstatt einen fiktiven Ertrag von 1,44 % auf Ihre Ersparnisse zu erzielen, müssen Sie möglicherweise Steuern auf einen Ertrag von 5,88 % auf Ihr Haus zahlen. Der tatsächliche Ertrag eines Ferienhauses ist jedoch oft viel höher als der Ihrer Ersparnisse. Da Sie einen Teil des Kaufs mit Schulden finanzieren, zahlen Sie tendenziell weniger Steuern als erwartet.
Wenn Sie ein Beispiel für Ihre spezifische Situation erstellen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren!
Vier Rechenbeispiele für die Box 3
Szenario 1 – 150.000 € mit Partner
Szenario 1 – 150.000 € mit Partner
Situation:
- Investitionen: Ferienhaus mit einem WOZ-Wert von 150.000 € (z. B. Ferienhaus oder Anlageportfolio)
- Freibetrag mit Partner: 115.368 €
- Keine Schulden
Berechnung:
- Steuerpflichtiges Vermögen: Ferienhaus mit einem WOZ-Wert von 150.000 € – 115.368 € = 34.632 €
- Fiktiver Ertrag (5,88 % auf WOZ-Wert): 2.036 €
- Steuer (36 % auf fiktiven Ertrag): 733 €
Unterschied im Vergleich zu 2024:
- Im Jahr 2024 war der Freibetrag niedriger (114.000 €). Sie hätten damals ungefähr 783 € gezahlt.
- Unterschied: – 50 €
Szenario 2 – 150.000 € ohne Partner
Szenario 2 – 150.000 € ohne Partner
Situation:
- Investitionen: Ferienhaus mit einem WOZ-Wert von 150.000 €
- Freibetrag: 57.684 €
- Keine Schulden
Berechnung:
- Steuerpflichtiges Vermögen: Ferienhaus mit einem WOZ-Wert von 150.000 € – 57.684 € = 92.316 €
- Fiktiver Ertrag (5,88 % auf den WOZ-Wert des Ferienhauses): 5.428 €
- Steuer (36 %): 1.954 €
Unterschied im Vergleich zu 2024:
- Im Jahr 2024 hätten Sie auf diesen Betrag ungefähr 2.022 € gezahlt.
- Unterschied: – 68 €
Szenario 3 – 350.000 € ohne Schulden oder Partner
Szenario 3 – 350.000 € ohne Schulden oder Partner
Situation:
- Investitionen: 350.000 €
- Freibetrag: 57.684 €
- Keine Schulden
Berechnung:
- Steuerpflichtiges Vermögen: 350.000 € – 57.684 € = 292.316 €
- Fiktiver Ertrag (5,88 %): 17.184 €
- Steuer (36 %): 6.186 €
Unterschied im Vergleich zu 2024:
- Im Jahr 2024 hätten Sie hierfür ca. 6.267 € gezahlt.
- Unterschied: – 81 €
Szenario 4 – 350.000 € in Investitionen + 100.000 € Schulden, ohne Partner
Szenario 4 – 350.000 € in Investitionen + 100.000 € Schulden, ohne Partner
Situation:
- Investitionen: 350.000 €
- Schulden: 100.000 €
- Schuldenschwelle: 3.400 € → Abzugsfähige Schulden: 96.600 €
- Freibetrag: 57.684 €
Berechnung:
- Reinvermögen = 350.000 € – 96.600 € = 253.400 €
- Steuerpflichtiges Vermögen = 253.400 € – 57.684 € = 195.716 €
- Fiktive Erträge:
- 5,88 % auf 195.716 € (steuerpflichtiges Vermögen) = 11.503,50 €
- Dieser fiktive Ertrag wird auf das gesamte steuerpflichtige Vermögen berechnet, das hauptsächlich aus Investitionen besteht.
- Steuer (36 %): 4.141,26 €
Unterschied im Vergleich zu 2024:
- Im Jahr 2024 hätten Sie hier ungefähr 3.576 € gezahlt.
- Unterschied: +566 €
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